§1 Geltungsbereich
Mietverträge mit der Firma KressClassics werden ab dem 01.01.2017 unter folgenden Bedingungen geschlossen:
§2 Zustandekommen des Mietvertrages
Alle Angebote sind freibleibend
Zur Anmietung der Fahrzeuge müssen Mieter mindestens 25 Jahre und maximal 74 Jahre alt, sowie mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Das Mindestalter kann durch den Inhaber von KressClassics in Ausnahmefällen angepasst werden.
Das Versenden des Anfrageformulars ist als unverbindliche Mietanfrage zu sehen.
Das Zustandekommen des Mietvertrages erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung des Mietvertrags mittels E-Mail durch KressClassics.
Werden Mietverträge schriftlich geschlossen, sind die nur gültig, wenn sowohl der Mieter als auch der Inhaber oder Erfüllungsgehilfe von KressClassics diesen unterzeichnet haben.
Der Mieter muss sich durch seinen Ausweis und gültigen Führerschein legitimieren. Die Dokumente werden von KressClassics oder einem Erfüllungsgehilfen eingesehen und die nötigen Personalien dokumentiert.
Mit dem Unterzeichnen des Mietvertrags erkennt der Mieter die gültigen AGB der Firma KressClassics an.
§3 Widerrufsrecht/Rücktritt/Stornierung
Bei einer Buchung des Fahrzeugs über das Internet, kann der Mieter den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen kündigen. Die Stornierung ist schriftlich durchzuführen (Mail, Brief, Fax,..) und ist an die Firma KressClassics, Haimbacher Str. 40, 36041 Fulda zu richten. Die Einhaltung der Stornierungsfrist orientiert sich dabei an der Absendung der Stornierung.
Nach Ablauf der 14 Tage gelten die folgenden Stornogebühren:
- Bis 5 Wochen vor Übernahme des Fahrzeugs: 50 EUR Bearbeitungsgebühr
- Bis 1 Woche vor Übernahme des Fahrzeugs: 50% des Mietpreises
- Bei weniger als 1 Woche: 90% des Mietpreises
Abweichende Regelungen können aus Kulanzgründen gefunden werden
§4 Preise und Zahlung
Die ausgewiesenen Preise sind in EUR angegebenen und verstehend sich inklusive der aktuell geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Bezahlung ist primär mittels Überweisung durchzuführen. Eine Barzahlung ist nach Absprache möglich.
Der Mietpreis wird mit Unterzeichnung des Mietvertrages fällig. Er muss spätestens bei Übergabe des Fahrzeuges entrichtet sein. Gegen eine in der Rechnung ausgewiesene Anzahlung wird der Wagen zum Wunschtermin reserviert.
Gutscheine müssen bei Kauf direkt bezahlt werden.
Für den Selbstbehalt der Vollkaskoversicherung ist eine Kaution in Höhe von 1.000 EUR zu hinterlegen. Die Kaution kann entweder in bar oder mittels Überweisung auf das angegebene Konto hinterlegt werden.
§5 Gutscheine
Es besteht die Möglichkeit Gutscheine für die Anmietung von Fahrzeugen zu erwerben. Der Gutschein wird auf eine Fahrzeugklasse und Mietdauer ausgestellt und hat eine gesetzliche Gültigkeit von 3 Jahren. Eine Barauszahlung ist nur möglich, wenn eine Einlösung durch Wegfall des Gewerbes unmöglich ist.
Bei Anmietung von Fahrzeugen aus einer höheren Fahrzeugklasse wird der Gutschein entsprechend angerechnet und der Mieter muss nur den Differenzbetrag zwischen Fahrzeugklasse, Mietdauer und evtl. anfallenden Zusatzleistungen (Mehrkilometer, Tankservice, ec) aufzahlen.
Bei Anmietung einer niedrigeren Fahrzeugklasse wird der Differenzbetrag auf dem Gutschein als weiterhin verfügbares Guthaben vermerkt. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
§6 Außerordentliche Kündigung
Der Mietvertrag kann vom Vermieter vorzeitig bzw. fristlos gekündigt werden, wenn für ihn die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar wird. Dies tritt insbesondere ein, bei:
Bekanntwerden falscher Angaben des Mieters zu Person (Alter, etc.)
- Zweifelhafte Bonität
- Schwerwiegende Unzuverlässigkeit
- Verletzung vertraglicher Verpflichtungen wie z.B. Zahlungsverzug, Zwangsvollstreckungmaßnahmen gegen den Mieter, mangelnde Pflege des Fahzeugs
- Unsachgemäßer oder unrechtmäßiger Gebrauch
Erfolgt die Kündigung durch den Vermieter, ist der Mieter unverzüglich verpflichtet, das Fahrzeug inkl. aller Papiere, Zubehör und den Fahrzeugschlüsseln an den Vermieter zurückzugeben.
Die Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben von einer außerordentlichen Kündigung unberührt.
§7 Lieferung und Nutzung
Die Firma KressClassics erfüllt den Vertrag, insofern nicht eine Unbrauchbarkeit der Fahrzeuge, höhere Gewalt (z. B. widrige Wetterverhältnisse) oder Verschulden Dritter eintritt.
Die Gültigkeit des Mietvertrags beschränkt sich auf Deutschland. Eine Fahrt in das Ausland ist mit dem Fahrzeug nicht gestattet.
Eine Teilnahme an Wettbewerben (z.B. Rennstrecken), die Verwendung des Fahrzeugs für Film- und Werbeaufnahmen, das Rauchen im Fahrzeug, die Mitnahme von Tieren ist ebenso nicht gestattet, wie das Überlassen der Fahrzeuge an Dritte, soweit das im Vertrag nicht explizit geregelt wurde.
Die Nutzung von Waschstraßen ist dem Mieter untersagt. Es ist dem Mieter nicht gestattet, mit Schuhen auf Sitzen oder Stoßstangen zu stehen.
Im Falle der Anbringung von Blumenschmuck ist darauf zu achten, dass Fahrzeug und Lack entsprechend geschützt werden (z.B. Folie) und vor Rückgabe Blumenschmuck und Schutz wieder rückstandsfrei entfernt werden.
Wird das Fahrzeug von einer anderen Person als von dem Mieter selbst gefahren, so gilt dieser stets als Erfüllungsgehilfe des Mieters. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet die Einhaltung der Mietkonditionen (Mindestalter, Besitz der Fahrerlaubnis, etc.) sicherzustellen.
Dem Fahrzeug liegt eine Checkliste bei, auf der neben dem Fahrzeugzustand und km-Laufleistung auch zusätzlich mitvermietete Gegenstände aufgeführt sind. Mit der Unterschrift auf dieser Checkliste bestätigt der Kunde, dass er das Fahrzeug in technisch und optisch einwandfreiem Zustand übernommen hat und haftet für jede Abweichung zu den auf der Checkliste vermerkten Punkten. Das Fahrzeug entspricht den Vorschriften und Bestimmungen der StVZO Die Fahrzeugpapiere werden in Kopie ausgehändigt.
Der Mieter ist verpflichtet sich vor Fahrtantritt mit der Bedienung des Fahrzeugs vertraut zu machen. Um die Besonderheiten des gemieteten Oldtimers kennen zu lernen, erhält der Mieter bei Übernahme des Fahrzeugs eine Einweisung in das jeweils gemietete Fahrzeug.
Dem Mieter ist es nicht gestattet in dem Fahrzeug gefährliche, giftige oder auch leicht entzündliche Stoffe zu transportieren. (Ausnahme beigefügter Reservekanister)
Eine Nutzung des Fahrzeugs in dem Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten oder Zoll- Steuervergehen, insbesondere der Transport von Stoffen die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, ist dem Mieter strengstens untersagt.
Das Fahrzeug wird in vollgetanktem Zustand übergeben und wird bei Rückgabe ebenfalls mit vollem Tank erwartet. Sollte der Wagen nicht vollgetankt zurückgegeben werden, bieten wir einen Tankservice an und erlauben uns die nachgetankte Menge sowie eine Servicegebühr von 20 EUR in Rechnung zu stellen. Der Nachweis erfolgt über die Tankquittung.
Bei den Fahrzeugen ist darauf zu achten, dass bei den Benzinfahrzeugen immer der Kraftstoff Super Plus (98 Oktan/ROZ) und bei Dieselfahrzeugen normales Diesel verwendet wird. Die Verwendung von Super E10 sowie Biodiesel zerstört die Motoren der alten Fahrzeuge und ist somit verboten.
Sollte der Mieter mit dem Fahrzeug eine Wegstrecke von über 500km zurücklegen, ist er verpflichtet den Öl- und Kühlwasserstand zu prüfen und bei Bedarf nachzufüllen. Die zu verwendenden Ölsorten sind, insofern diese von dem Standard 20W50 abweichen, in der Fahrzeug-Checkliste dokumentiert. Ein Kanister mit geeignetem Ersatzöl ist im Kofferraum des Fahrzeugs vorhanden. Wird dieser genutzt, ist der Vermieter darüber zu informieren.
Jegliche während der Mietdauer erfolgten Verletzungen der Straßenverkehrsordnung gehen zu Lasten des Mieters.
Eine Verlängerung der Mietdauer ist möglich, bedarf aber einer vorherigen Genehmigung durch die Firma KressClassics.
Wird die Rückgabe des Fahrzeugs ohne vorherige Genehmigung um mehr als eine Stunde (Pufferzeit) überschritten, verlängert sich die Mietdauer automatisch um die Zeitüberschreitung abzüglich der genannten Pufferzeit von einer Stunde. Bei mehr als 5 Stunden wird dem Mieter ein weiterer, ganzer Tag in Rechnung gestellt. Der dadurch erhöhte Mietpreis wird von der Kaution einbehalten.
Rückgaben des Fahrzeugs vor Ablauf der Mietdauer sowie Minderkilometer werden nicht vergütet.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform
§8 Verhalten bei Unfällen, Diebstahl und sonstigen Schäden
Werden während der Mietdauer Schäden jeglicher Art am Fahrzeug festgestellt oder sollte es zu solchen Schäden kommen, muss der Mieter die Firma KressClassics umgehend darüber in Kenntnis setzen und die weitere Verwendung des beschädigten Fahrzeugs abklären.
Sollte es zu Unfällen kommen, ist die Polizei hinzuzuziehen, wobei der Mieter sich auch verpflichtet, kein Schuldanerkenntnis (weder schriftlich noch mündlich) abzugeben und keinem Vergleich, der die Schadensersatzansprüche des Vermieters zum Gegenstand hat, abzuschließen.
Den Unfall- oder anderweitigen Schadenshergang hat der Mieter der Fa. KressClassics oder dem Erfüllungsgehilfen ausführlich in einem schriftlichen Schadensbericht darzustellen und diesen zu unterzeichnen.
§9 Besondere Obhutspflicht
Die vermieteten Fahrzeuge sind in der Regel wertvoll, selten und teilweise auch unwiederbringliche Unikate. Insbesondere entspricht die Technik auch nicht dem Stand heutiger Fahrzeuge, was insbesondere auch in Hinblick auf Bremsweg, Kurvenverhalten und Sicherheitseinrichtungen (Gurte, Kopfstützen, etc.) gilt. Daher obliegt es dem Mieter mit den Fahrzeugen sehr sorgfältig umzugehen um Schäden am Fahrzeug und der Umwelt zu vermeiden. Eine defensive Fahrweise ist vom Mieter dringend einzuhalten.
Die gefahrene Höchstgeschwindigkeit sollte bei maximal 80% der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit je Fahrzeug liegen und einen maximalen Wert von 100km/h nur dann überschreiten, wenn es eine Notsituation erfordert. Die Firma KressClassics kann für einzelne Fahrzeuge die Geschwindigkeiten entsprechend anpassen. Die jeweils gültige Maximalgeschwindigkeit wird dem Mieter bei der Übergabe des Fahrzeugs erläutert, ist auf der Fahrzeugcheckliste vermerkt und die Kenntnisnahme wird durch den Mieter auf der Checkliste durch Unterschrift bestätigt.
Während der Nutzung ist der Mieter verpflichtet neben der Öldruckanzeige / Warnlampe auch die Kühlwassertemperaturanzeige im Blick zu haben und das Fahrzeug bei auch für den Laien erkenntlichen Fehlermeldungen umgehend an geeigneter Stelle zu parken und sich mit KressClassics in Verbindung zu setzen.
Die Fahrzeuge sind für Stausituationen der heutigen Zeit sowie langsamer Fahrt bei heißen Temperaturen nicht ausgelegt. Von daher obliegt es dem Mieter das Fahrzeug in dieser Situation rechtzeitig zu parken und abkühlen zu lassen.
Wird das Fahrzeug während der Mietdauer abgestellt und verlassen, ist das Fahrzeug ordnungsgemäß abzustellen und zu verschließen. Wenn das Fahrzeug außer Sichtweite abgestellt wird, ist die dem Fahrzeug beigefügte, zusätzliche Lenkradkralle zu verwenden. Eine verschlossene Abstellmöglichkeit ist vorzusehen, wenn das Fahrzeug vom Mieter über Nacht abgestellt wird. Bei Cabrios ist das Verdeck beim Abstellen des Fahrzeugs grundsätzlich zu schließen.
Reinigungsaufwände, die den normalen Verschmutzungsgrad übersteigen, sind vom Mieter zu übernehmen.
§10 Haftung des Vermieters
Eine Haftung des Vermieters oder dessen Erfüllungsgehilfen tritt nur dann in Kraft, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Gleiches gilt auch für die Verletzung vertraglicher Pflichten.
Sollten bei der Übergabe des Fahrzeugs nicht offensichtlich Probleme vorhanden sein und daraus Verluste oder Schäden entstehen, haftet der Vermieter oder Erfüllungsgehilfe ebenfalls nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
Entsteht dem Mieter durch einen unvorhersehbaren Defekt, Unfall, Verschulden Dritter oder höherer Gewalt (Unwetter, etc.) ein Schaden haftet der Vermieter ebenfalls nicht und ist auch nicht schadenersatzpflichtig.
Ist das Fahrzeug aus technischen Gründen nicht fahrtüchtig, stellt der Vermieter dem Mieter für den Mietzeitraum ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, insofern der Mieter diesen Ausfall nicht verschuldet hat und ein anderes Fahrzeug verfügbar ist.
In diesem Fall wird entgangener Mietzeitraum wird anteilig erstattet bzw. in Form eines Gutscheins gutgeschrieben.
§11 Haftung des Mieters
Alle Fahrzeuge der Firma KressClassics sind Haftpflicht- und Vollkaskoversichert. Bei einem durch den Mieter selbst verschuldeten / verursachten Schadensfall haftet dieser bis maximal zur Höhe der Selbstbeteiligung. Diese beträgt je nach Fahrzeug zwischen 1.000 EUR und 2.500 EUR.
Mit Vertragsunterzeichnung erklärt sich der Mieter einverstanden, dass der Selbstbehalt von der Kaution einbehalten wird, wenn ein selbstverschuldeter Schaden entstanden ist. Bei Anmietung über Kreditkarte wird der Betrag des Selbstbehalts/ der Kaution auf der Kreditkarte reserviert. Der Mieter stellt sicher, dass eine Reservierung des Betrags auf der Karte in dieser Höhe möglich ist. Eine Hinterlegung des Selbstbehalts/ der Kaution in bar oder mittels Vorabüberweisung ist ebenfalls möglich.
Werden durch den Mieter, dessen Erfüllungsgehilfen oder Dritte deren Verhalten dem Mieter zuzurechnen ist vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art verursacht, sind diese nicht durch die Versicherung abgedeckt und müssen vom Kunden (Vertragszeichner) in vollem Umfang getragen werden. Die Haftung erstreckt sich in diesem Fall auf einen Geschäftsausfall und die entstandene Wertminderung des Fahrzeugs.
§12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Alle sich aus dem Vertrag ergebenen Streitigkeiten werden ausschließlich vor dem für den Sitz der Firma KressClassics zuständigem Gericht verhandelt. Der Mietvertrag unterliegt dem deutschen Recht.
§13 Änderungen der AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma KressClassics jederzeit und ohne Angeben von Gründen sowie ohne Vorankündigung geändert werden.
§14 Salvatorische Klausel
Sollten in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einzelne Klauseln unwirksam sein, bleiben die anderen Klausen davon unberührt und somit weiterhin gültig.